Bereit für den nächsten Schritt?
Wir prüfen die Ausgangslage, beurteilen die nächsten Schritte und zeigen Ihnen auf, welches Vorgehen fachlich und wirtschaftlich sinnvoll ist.
Bonvetic GmbH
Stand: Juli 2026
1.1Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen der Bonvetic GmbH (nachfolgend „Bonvetic“) und ihren Auftraggebern, Kunden und Vertragspartnern (nachfolgend gemeinsam „Auftraggeber“).
1.2Die AGB gelten insbesondere für Dienstleistungen in den Bereichen:
1.3Diese AGB bilden einen integrierenden Bestandteil sämtlicher Verträge, Inkassomandate, Mandatsvereinbarungen, Angebote und sonstigen Vereinbarungen zwischen Bonvetic und dem Auftraggeber.
1.4Mit Abschluss eines Vertrages, Unterzeichnung eines Inkassomandates, elektronischer Auftragserteilung, Übergabe einer Forderung oder Nutzung von Dienstleistungen von Bonvetic anerkennt der Auftraggeber diese AGB in der jeweils für das betreffende Vertragsverhältnis massgebenden Fassung.
1.5Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, sofern Bonvetic deren Geltung nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt hat.
1.6Schweigen von Bonvetic gegenüber Geschäftsbedingungen des Auftraggebers stellt keine Zustimmung dar.
2.1Das Vertragsverhältnis zwischen Bonvetic und dem Auftraggeber kann insbesondere aus folgenden Dokumenten bestehen:
2.2Bei Widersprüchen gilt grundsätzlich folgende Rangordnung:
2.3Individuell vereinbarte Regelungen bleiben auch dann wirksam, wenn sie von diesen AGB abweichen.
3.1Ein Vertragsverhältnis mit Bonvetic kommt insbesondere zustande durch:
3.2Bonvetic ist nicht verpflichtet, einen Auftrag anzunehmen.
3.3Bonvetic kann die Annahme insbesondere von einer vorgängigen:
abhängig machen.
3.4Bonvetic ist berechtigt, die Übernahme einzelner Forderungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen, soweit keine bereits bestehende zwingende vertragliche Verpflichtung zur Bearbeitung besteht.
4.1Der Auftraggeber beauftragt Bonvetic im Rahmen des jeweiligen Mandates mit der Bearbeitung und Einziehung der übergebenen Forderungen.
4.2Bonvetic übernimmt abhängig vom vereinbarten Leistungsumfang insbesondere:
4.3Bonvetic erbringt ihre Dienstleistungen mit branchenüblicher und professioneller Sorgfalt.
Ein bestimmter Inkassoerfolg wird nicht geschuldet.
5.1Der Auftraggeber darf Bonvetic nur Forderungen übergeben, welche nach seiner pflichtgemässen Prüfung tatsächlich bestehen.
5.2Der Auftraggeber bestätigt mit jeder Forderungsübergabe insbesondere, dass:
5.3Der Auftraggeber ist für die materielle Berechtigung der übergebenen Forderung verantwortlich.
5.4Bonvetic ist nicht verpflichtet, jede Forderung vor Aufnahme der Bearbeitung umfassend materiell-rechtlich zu prüfen.
5.5Bonvetic ist jederzeit berechtigt, zusätzliche Informationen, Verträge, Rechnungen, Lieferscheine, Korrespondenzen, Mahnungen oder andere Beweismittel anzufordern.
6.1Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtmässigkeit sämtlicher an Bonvetic übermittelter Informationen und Dokumente.
6.2Dies gilt insbesondere für:
6.3Der Auftraggeber hat Bonvetic unverzüglich zu informieren, sobald ihm bekannt wird, dass übermittelte Informationen unrichtig, unvollständig oder nicht mehr aktuell sind.
7.1Der Auftraggeber verpflichtet sich, Bonvetic sämtliche für die ordnungsgemässe Bearbeitung eines Mandates erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
7.2Insbesondere hat der Auftraggeber Bonvetic unverzüglich zu informieren über:
7.3Der Auftraggeber darf keine Massnahmen treffen, welche die Tätigkeit von Bonvetic beeinträchtigen, erschweren oder wirtschaftlich umgehen.
8.1Nach Übergabe einer Forderung an Bonvetic soll die fallbezogene Kommunikation grundsätzlich über Bonvetic erfolgen.
8.2Nimmt ein Schuldner direkt mit dem Auftraggeber Kontakt auf, hat der Auftraggeber Bonvetic über wesentliche fallbezogene Kommunikation unverzüglich zu informieren.
8.3Der Auftraggeber darf ohne vorgängige Abstimmung mit Bonvetic keine Vereinbarung treffen, welche:
9.1Soweit im jeweiligen Inkassomandat vorgesehen, ist Bonvetic berechtigt, Zahlungen des Schuldners für Rechnung des Auftraggebers entgegenzunehmen.
9.2Ab Beginn des betreffenden Inkassomandates kann vereinbart werden, dass Zahlungen im Zusammenhang mit den übergebenen Forderungen grundsätzlich an Bonvetic zu leisten sind.
9.3Der Auftraggeber ermächtigt Bonvetic im vereinbarten Umfang zur Entgegennahme der entsprechenden Zahlungen.
9.4Bonvetic ist berechtigt, eingegangene Zahlungen nach Massgabe der vertraglichen Vereinbarungen abzurechnen.
9.5Bonvetic kann fällige eigene Ansprüche gegenüber dem Auftraggeber mit zur Weiterleitung bestimmten Beträgen verrechnen, soweit dies vertraglich oder gesetzlich zulässig ist.
10.1Zahlt ein Schuldner nach Übergabe der Forderung unmittelbar an den Auftraggeber, gilt diese Zahlung für die Berechnung einer vereinbarten Erfolgsprovision grundsätzlich als realisierte Zahlung, soweit die Zahlung wirtschaftlich auf die Tätigkeit von Bonvetic oder auf das während des laufenden Mandates bearbeitete Forderungsverhältnis zurückzuführen ist.
10.2Der Auftraggeber hat sämtliche Direktzahlungen unverzüglich und unaufgefordert an Bonvetic zu melden.
10.3Bonvetic ist berechtigt, geeignete Zahlungsnachweise zu verlangen.
10.4Eine Umgehung der vereinbarten Erfolgsvergütung durch direkte Vereinbarungen oder Zahlungsabwicklung mit dem Schuldner ist unzulässig.
11.1Die Vergütung von Bonvetic richtet sich nach der jeweiligen individuellen Mandats-, Honorar- oder Leistungsvereinbarung.
11.2Bonvetic arbeitet im Inkassobereich grundsätzlich auf Basis einer erfolgsabhängigen Vergütung.
11.3Die Erfolgsprovision liegt abhängig von Art, Umfang, Alter, Höhe, Risiko und Bearbeitungsaufwand der Forderung üblicherweise zwischen 10 % und 20 % des jeweils massgebenden realisierten Betrages.
11.4Die konkret geschuldete Erfolgsprovision wird im jeweiligen Inkassomandat oder Einzelvertrag festgelegt.
11.5Diese AGB begründen keinen einheitlichen Provisionssatz.
11.6Als Inkassoerfolg gelten, soweit im Einzelvertrag nicht anders geregelt, insbesondere:
11.7Für die Berechnung der Erfolgsprovision ist grundsätzlich der tatsächlich realisierte Betrag massgebend, soweit der Einzelvertrag nichts Abweichendes vorsieht.
12.1Wird ein Schuldner während eines laufenden Mandates durch Bonvetic kontaktiert und erfolgt nach Beendigung, Rückzug oder Kündigung des Mandates eine Zahlung, kann die vereinbarte Erfolgsprovision weiterhin geschuldet sein, wenn die Zahlung wirtschaftlich auf die während des Mandates vorgenommene Inkassotätigkeit zurückzuführen ist.
12.2Dies gilt insbesondere bei:
13.1Soweit nichts anderes vereinbart wurde, können notwendige externe Kosten und Auslagen zusätzlich zur Erfolgsprovision anfallen.
13.2Hierzu können insbesondere gehören:
13.3Bonvetic ist berechtigt, für erhebliche Fremdkosten einen angemessenen Kostenvorschuss zu verlangen.
14.1Die aussergerichtliche Inkassotätigkeit von Bonvetic beinhaltet nicht automatisch die Führung gerichtlicher Verfahren.
14.2Erfordert die Durchsetzung einer Forderung die Einleitung eines Gerichts-, Rechtsöffnungs- oder sonstigen Rechtsverfahrens, kann Bonvetic dem Auftraggeber empfehlen, einen Rechtsanwalt oder anderen geeigneten Rechtsvertreter beizuziehen.
14.3Entsprechende Kosten können zusätzlich zur Vergütung von Bonvetic anfallen.
14.4Bonvetic schuldet keine rechtliche Erfolgsgarantie.
15.1Bonvetic ist berechtigt, im Rahmen der vom Auftraggeber eingeräumten Befugnisse Zahlungsmodalitäten mit Schuldnern auszuhandeln.
15.2Hierzu können insbesondere gehören:
15.3Ein Forderungsverzicht, erheblicher Vergleich oder eine wesentliche Reduktion der Hauptforderung bedarf grundsätzlich der Zustimmung des Auftraggebers, sofern Bonvetic hierfür nicht ausdrücklich eine weitergehende Befugnis eingeräumt wurde.
16.1Soweit Bestandteil des vereinbarten Leistungsumfangs und rechtlich zulässig, kann Bonvetic Bonitäts-, Wirtschafts-, Identitäts-, Adress- und Betreibungsinformationen beziehen, auswerten und dem Auftraggeber zur Verfügung stellen.
16.2Bonitäts- und Wirtschaftsinformationen stellen grundsätzlich eine Entscheidungshilfe dar und ersetzen nicht die eigene geschäftliche Beurteilung des Auftraggebers.
16.3Bonvetic übernimmt keine Garantie dafür, dass Bonitäts- oder Wirtschaftsinformationen:
17.1Der Auftraggeber darf Bonitäts-, Betreibungs- und sonstige nicht öffentlich zugängliche personenbezogene Informationen ausschliesslich zu rechtmässigen Zwecken beziehen.
17.2Soweit ein Interessennachweis, ein gesetzlicher Rechtfertigungsgrund oder eine sonstige rechtliche Voraussetzung erforderlich ist, ist der Auftraggeber dafür verantwortlich, dass diese Voraussetzung tatsächlich erfüllt ist.
17.3Der Auftraggeber muss auf Verlangen von Bonvetic geeignete Nachweise über den Zweck und die Rechtmässigkeit einer Abfrage vorlegen.
18.1Bonvetic kann dem Auftraggeber für die Verwaltung seiner Inkassomandate ein elektronisches Bonvetic-Kundenportal zur Verfügung stellen.
18.2Über das Kundenportal können abhängig vom jeweiligen Entwicklungs- und Leistungsstand insbesondere folgende Funktionen bereitgestellt werden:
18.3Der konkrete Funktionsumfang kann jederzeit weiterentwickelt, ergänzt, geändert oder eingeschränkt werden.
19.1Die im Bonvetic-Kundenportal angezeigten Bearbeitungsstände dienen grundsätzlich der Information des Auftraggebers.
19.2Statusangaben wie beispielsweise:
stellen eine vereinfachte Darstellung des jeweiligen Bearbeitungsstandes dar.
19.3Aus einer Statusanzeige entsteht grundsätzlich kein Anspruch auf Durchführung einer bestimmten Massnahme zu einem bestimmten Zeitpunkt.
20.1Der Zugang zum Bonvetic-Kundenportal ist ausschliesslich dem Auftraggeber und den von ihm ausdrücklich autorisierten Personen gestattet.
20.2Zugangsdaten sind persönlich und streng vertraulich zu behandeln.
20.3Insbesondere dürfen:
nicht an unberechtigte Dritte weitergegeben werden.
20.4Der Auftraggeber ist verantwortlich dafür, dass nur entsprechend befugte Mitarbeitende Zugang zum Bonvetic-Kundenportal erhalten.
20.5Scheidet eine zugangsberechtigte Person aus dem Unternehmen aus oder entfällt deren Berechtigung, hat der Auftraggeber den betreffenden Zugang unverzüglich zu sperren oder Bonvetic darüber zu informieren.
21.1Handlungen, welche unter einem ordnungsgemäss eingerichteten Benutzerkonto vorgenommen werden, werden grundsätzlich dem betreffenden Auftraggeber zugerechnet, soweit keine missbräuchliche Verwendung vorliegt, welche Bonvetic zu vertreten hat.
21.2Der Auftraggeber hat Bonvetic unverzüglich zu informieren, wenn:
21.3Bonvetic ist berechtigt, betroffene Benutzerkonten aus Sicherheitsgründen vorsorglich zu sperren.
22.1Sämtliche über das Bonvetic-Kundenportal zugänglichen nicht öffentlich zugänglichen Informationen sind vertraulich.
22.2Dies gilt insbesondere für:
22.3Der Auftraggeber darf entsprechende Informationen ausschliesslich für den Zweck verwenden, für welchen sie ihm von Bonvetic bereitgestellt wurden.
23.1Die Weitergabe von nicht öffentlich zugänglichen Informationen aus dem Bonvetic-Kundenportal an unberechtigte Dritte ist ausdrücklich untersagt.
23.2Insbesondere ist es dem Auftraggeber ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Bonvetic untersagt:
23.3Eine Weitergabe ist nur zulässig, soweit:
24.1Der Auftraggeber darf das Bonvetic-Kundenportal grundsätzlich ausschliesslich für eigene geschäftliche Zwecke nutzen.
24.2Es ist insbesondere untersagt, Bonvetic-Zugänge oder Informationsleistungen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Bonvetic:
25.1Sämtliche Rechte an:
verbleiben bei Bonvetic bzw. den jeweiligen Rechteinhabern.
25.2Die Bereitstellung von Informationen begründet keinen Übergang von Urheber-, Datenbank-, Nutzungs-, Eigentums- oder Verwertungsrechten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
25.3Der Auftraggeber erhält lediglich das für die vertragsgemässe Nutzung erforderliche, nicht ausschliessliche, widerrufliche und grundsätzlich nicht übertragbare Nutzungsrecht.
26.1Ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Bonvetic ist es untersagt:
vorzunehmen.
26.2Eine Nutzung über von Bonvetic bereitgestellte API- oder Schnittstellenlösungen richtet sich nach den hierfür geltenden besonderen Vereinbarungen.
27.1Bonvetic ist berechtigt, einen Portalzugang vorübergehend oder dauerhaft zu sperren, insbesondere wenn:
27.2Eine Sperrung lässt bestehende Zahlungs-, Vergütungs- und Schadenersatzansprüche von Bonvetic unberührt.
28.1Bonvetic ist bemüht, eine angemessene Verfügbarkeit des Kundenportals sicherzustellen.
28.2Eine ununterbrochene, störungsfreie oder vollständig fehlerfreie Verfügbarkeit wird jedoch nicht garantiert.
28.3Vorübergehende Einschränkungen können insbesondere entstehen durch:
29.1Die Parteien verpflichten sich zur Einhaltung des jeweils anwendbaren Datenschutzrechts, insbesondere des schweizerischen Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG).
29.2Der Auftraggeber bestätigt, dass er berechtigt ist, die für das Mandat notwendigen Personendaten an Bonvetic zu übermitteln.
29.3Der Auftraggeber ist insbesondere dafür verantwortlich, dass:
29.4Bonvetic bearbeitet die übermittelten Daten insbesondere zur:
30.1Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass Bonvetic im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen mit Wirtschaftsauskunfteien und Informationsdienstleistern zusammenarbeiten kann.
30.2Bonvetic kann insbesondere Bonitäts-, Identitäts-, Adress-, Betreibungs- und Wirtschaftsinformationen beziehen, verarbeiten und im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen verwenden.
30.3Soweit gesetzlich zulässig, kann Bonvetic auch Zahlungserfahrungen und weitere bonitätsrelevante Informationen an berechtigte Wirtschaftsauskunfteien übermitteln.
30.4Der Auftraggeber verpflichtet sich, Bonvetic ausschliesslich richtige, vollständige und aktuelle Informationen zur Verfügung zu stellen.
30.5Soweit sich der Status einer Forderung ändert, insbesondere durch:
hat der Auftraggeber Bonvetic unverzüglich darüber zu informieren.
31.1Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen aus der Geschäftsbeziehung geheim zu halten.
31.2Als vertraulich gelten insbesondere:
31.3Die Geheimhaltungspflicht besteht auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung fort.
32.1Der Auftraggeber stellt sicher, dass seine Mitarbeitenden, Organe, Vertreter, Hilfspersonen und sonstigen Personen mit Zugang zu Bonvetic-Dienstleistungen diese AGB einhalten.
32.2Verstösse von Personen, denen der Auftraggeber Zugriff oder Informationen gewährt hat, werden dem Auftraggeber zugerechnet, soweit gesetzlich zulässig.
33.1Der Auftraggeber haftet Bonvetic nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, welche aus einer von ihm zu vertretenden:
entstehen.
33.2Weitergehende Ansprüche von Bonvetic bleiben vorbehalten.
34.1Soweit gesetzlich zulässig, verpflichtet sich der Auftraggeber, Bonvetic von berechtigten Ansprüchen Dritter freizustellen, die darauf beruhen, dass der Auftraggeber:
34.2Dies umfasst im gesetzlich zulässigen Umfang auch angemessene Kosten der Rechtsverteidigung.
35.1Bonvetic haftet nach den zwingenden gesetzlichen Bestimmungen.
35.2Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
35.3Soweit gesetzlich zulässig, haftet Bonvetic insbesondere nicht für:
35.4Bonvetic übernimmt keine Garantie für die vollständige oder teilweise Einziehung einer Forderung.
36.1Bonvetic kann für ihre Dienstleistungen Informationen von:
verwenden.
36.2Soweit Bonvetic Informationen Dritter unverändert oder im Wesentlichen unverändert weitergibt, haftet Bonvetic im gesetzlich zulässigen Umfang nicht für deren inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität.
37.1Bonvetic kann Vergütungen, Provisionen, Auslagen und Kosten:
abrechnen.
37.2Rechnungen und Abrechnungen können elektronisch übermittelt oder im Bonvetic-Kundenportal bereitgestellt werden.
38.1Gerät der Auftraggeber mit einer Forderung von Bonvetic in Verzug, schuldet er den gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Verzugszins.
38.2Bonvetic ist berechtigt, bei Zahlungsverzug:
39.1Bonvetic ist berechtigt, eigene fällige Forderungen gegenüber dem Auftraggeber mit Forderungen des Auftraggebers gegen Bonvetic zu verrechnen, soweit gesetzlich zulässig.
39.2Dies gilt insbesondere für:
40.1Die Vertragsdauer richtet sich grundsätzlich nach dem jeweiligen Inkassomandat oder Einzelvertrag.
40.2Einzelne Inkassomandate bestehen grundsätzlich bis:
41.1Die Kündigung richtet sich nach den Bestimmungen des jeweiligen Mandatsvertrages und dem zwingenden schweizerischen Recht.
41.2Bereits entstandene Ansprüche von Bonvetic bleiben von einer Kündigung unberührt.
41.3Dies gilt insbesondere für:
41.4Bonvetic kann ein Mandat insbesondere beenden oder sistieren, wenn:
42.1Nach Abschluss eines Inkassofalles erstellt Bonvetic eine entsprechende Abrechnung.
42.2Mit Beendigung der Geschäftsbeziehung kann Bonvetic:
42.3Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf dauerhaften Portalzugang nach Beendigung der Geschäftsbeziehung.
43.1Soweit technisch vorgesehen und rechtlich zulässig, kann Bonvetic dem Auftraggeber vor Deaktivierung des Portals Gelegenheit geben, eigene bereitgestellte Dokumente oder bestimmte fallbezogene Unterlagen herunterzuladen.
43.2Bonvetic ist nicht verpflichtet, proprietäre Datenbestände, interne Bearbeitungsnotizen, interne Bewertungen, Datenbankinhalte, Analysen oder Informationen Dritter herauszugeben, soweit kein gesetzlicher oder ausdrücklich vertraglicher Anspruch darauf besteht.
44.1Der Auftraggeber stimmt zu, dass die Kommunikation mit Bonvetic grundsätzlich auch elektronisch erfolgen kann.
44.2Hierzu gehören insbesondere:
44.3Der Auftraggeber ist verpflichtet, seine Kontakt- und Unternehmensdaten aktuell zu halten.
45.1Verträge, Mandate, Vollmachten und andere Erklärungen können, soweit rechtlich zulässig, auch elektronisch abgeschlossen oder bestätigt werden.
45.2Bonvetic kann elektronische Protokolle über:
zu Beweis-, Sicherheits- und Dokumentationszwecken speichern, soweit dies datenschutzrechtlich zulässig ist.
46.1Bonvetic kann Dienstleistungen, technische Funktionen und Portalprozesse weiterentwickeln, ergänzen oder anpassen.
46.2Änderungen können insbesondere aufgrund von:
erfolgen.
46.3Wesentliche vertraglich zugesicherte Leistungen werden dadurch nicht ohne entsprechende Rechtsgrundlage rückwirkend entzogen.
47.1Bonvetic ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für zukünftige Vertragsabschlüsse jederzeit anzupassen.
47.2Bei laufenden Dauerschuldverhältnissen kann Bonvetic Änderungen insbesondere dann vornehmen, wenn diese aufgrund:
erforderlich oder sachlich gerechtfertigt sind.
47.3Wesentliche Änderungen werden dem Auftraggeber in geeigneter Form mitgeteilt.
47.4Zwingende gesetzliche Rechte des Auftraggebers bleiben vorbehalten.
48.1Der Auftraggeber darf Rechte oder Pflichten aus der Geschäftsbeziehung mit Bonvetic nur mit vorgängiger schriftlicher Zustimmung von Bonvetic auf Dritte übertragen, soweit gesetzlich zulässig.
48.2Bonvetic ist berechtigt, einzelne Leistungen durch geeignete Dritte erbringen zu lassen.
49.1Bonvetic haftet nicht für Verzögerungen oder Leistungsausfälle, die auf Ereignisse ausserhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs zurückzuführen sind.
49.2Hierzu gehören insbesondere:
50.1Bonvetic behält sich vor, Mandate abzulehnen, zu sistieren oder Geschäftsbeziehungen zu beenden, wenn Anhaltspunkte für rechtswidrige, missbräuchliche oder reputationsgefährdende Geschäftstätigkeiten bestehen.
50.2Dies gilt insbesondere bei Verdacht auf:
51.1Der Auftraggeber hat grundsätzlich keinen Anspruch darauf, dass Bonvetic eine bestimmte Inkassomassnahme zu einem bestimmten Zeitpunkt einleitet.
51.2Bonvetic entscheidet im Rahmen des Mandates nach fachlichen, rechtlichen, datenschutzrechtlichen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten über die zweckmässige Bearbeitungsstrategie.
51.3Weisungen des Auftraggebers werden berücksichtigt, soweit diese:
sind.
Bonvetic ist weder aufgrund eines Mandates noch aufgrund einer Weisung des Auftraggebers verpflichtet, Massnahmen vorzunehmen, die:
unvereinbar sind.
Bonvetic darf den Namen, die Firma, Marken oder Logos des Auftraggebers nur im Rahmen des vereinbarten Mandates oder mit entsprechender Berechtigung öffentlich als Referenz verwenden.
Weitergehende Vereinbarungen bleiben vorbehalten.
Sämtliche Geheimhaltungs-, Datenschutz-, Schutzrechts- und Weitergabebeschränkungen, die ihrer Natur nach über das Vertragsende hinauswirken sollen, gelten auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, nichtig oder undurchsetzbar sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen grundsätzlich nicht.
Soweit rechtlich möglich, ist die betreffende Regelung durch eine zulässige Regelung zu ersetzen bzw. so auszulegen, dass der wirtschaftliche und rechtliche Zweck der ursprünglichen Bestimmung bestmöglich erhalten bleibt.
Soweit diese AGB Schriftlichkeit vorsehen, genügt grundsätzlich auch eine dokumentierbare elektronische Erklärung, sofern nicht das Gesetz oder eine individuelle Vereinbarung zwingend eine besondere Form verlangt.
Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Bonvetic und dem Auftraggeber gilt ausschliesslich schweizerisches Recht, soweit dessen Anwendung gesetzlich zulässig ist.
Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung zwischen Bonvetic und dem Auftraggeber ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Bonvetic GmbH ausschliesslicher Gerichtsstand.
Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Mit Abschluss eines Vertrages, Inkassomandates oder einer elektronischen Mandatserteilung bestätigt der Auftraggeber, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen zu haben und deren Geltung für die betreffende Geschäftsbeziehung zu akzeptieren.
Individuelle Vereinbarungen, insbesondere über Erfolgsprovision, Leistungsumfang, Kosten, Zahlungsabwicklung und besondere Mandatsbedingungen, bleiben ausdrücklich vorbehalten.
BONVETIC GMBH
Schweiz
Stand: Juli 2026